Beratung an der Städtischen Realschule Kamp-Lintfort

          

           Die beiden Leitgedanken der Beratung sind:          

      ´ In jedem Menschen

    steckt eine innere Weisheit,

           ein Wissen darum,

           was für ihn gut ist.

           Manchmal trennen ihn

           seine persönlichen oder sozialen Umstände

           von diesem Wissen. . . .’ *

‘          Ich kann keinen Menschen zwingen, sich zu ändern.

           Ich kann ihm nur helfen, sich zu ändern.’

            Beratung ist ein P r o z e s s , dessen Z i e l eine Veränderung aller an dem

          Prozess Beteiligten ist. Durch Denken, Sprechen und Handeln werden gemein-

          same Lösungen kreiert.
           

            Grundbedingungen

          jeder Beratung an der Städt. Realschule Kamp-Lintfort sind:

            die Freiwilligkeit aller Beteiligten

            die gegenseitige Wertschätzung

            die Gleichberechtigung aller Beteiligten

            Kooperation

            eine Zielorientierung

            die Allparteilichkeit des Beraters / der Beraterin

           
         
Beratungsbedarf

    kann bei  S c h ü l e r i n n e n  und  S c h ü l e r n  entstehen,

  •                    wenn sie neue Wege gehen:

  •                 beim Übergang von der Grundschule zur Realschule

  •                 beim Übergang vom Gymnasium zur Realschule

  •                 bei der Rollenfindung in der Pubertät

  •                 bei der Lebensplanung

  •                 bei der Berufsfindung

  •                 bei der Ablösung vom Elternhaus

  •                 wenn die Werte der Peergroup wichtiger werden als die

  •                 der Eltern oder der Lehrerinnen und Lehrer

  •                 wenn ein Elternteil die Familie verlässt
                        . . .

     kann bei E l t e r n entstehen,

         wenn sie Unterstützung brauchen, um in einem der oben genann-
         ten Prozesse schneller und / oder leichter ihre neue Rolle in
         Bezug auf die Entwicklung ihres Kindes zu finden und dabei
         sicherer in ihrer Erziehungsarbeit zu werden.

      kann im K o l l e g i u m entstehen,

                           wenn Unsicherheiten und Konflikte konstruktiv gelöst werden sollen.

      Beratungsformen

Die Beratung findet entsprechend dem Erlass in Bezug auf Schülerinnen und Schüler und deren Eltern entweder als ad-hoc-Maßnahme, im Rahmen einer Sprechstunde, eines Elternabends oder einer Informationsveranstaltung zunächst durch alle Lehrerinnen und Lehrer in ihrer speziellen Situation statt. Erst bei weitergehendem Beratungsbedarf steht die Beratungslehrerin zur Verfügung. Bei der Beratung sind sind alle Formen vom Einzelgespräch bis zum Gespräch am Runden Tisch mit Unterstützung außerschulischer Kooperationspartner möglich. Innerhalb des Kollegiums empfiehlt sich die Form der Kollegialen Beratung. Dabei besprechen Kolleginnen und Kollegen anhand eines Modells ihren Konflikt und konstruieren gemeinsam eine Lösung, die keinen Konfliktpartner zum Verlierer macht. Die Beratungslehrerin hat in diesem Prozess die Rolle des allparteilichen Moderators. Beratungsformen zwischen Schülerinnen und Schülern finden statt, wenn sie eine Streitschlichtung durchführen und wenn die Schülerinnen und Schüler der jeweils neuen 5. Klassen ein von den ‘alten’ 5. Klassen  gestaltetetes ‘Begrüßungsheft’ bekommen. Egal, welche Beratungsform angewendet wird, gilt:

  • Alle Beratungen unterliegen der Schweigepflicht.
  • Nur die Beteiligten können die Beratenden von dieser Schweigepflicht entbinden.
  • Jede Beratung findet im Rahmen des Beratungserlasses, der geltenden Gesetze,
    Verordnungen, Erlasse und Konferenzbeschlüsse statt.
  • Für jede Beratung muss ein Auftrag vorhanden sein.